B 196
Seit dem 1.01.2020 besteht die Möglichkeit, über eine Ausbildung ohne Prüfung die Berechtigung zu erlangen, Motorräder der Kl. A1 zu fahren.
Die Kl. B mit Schlüsselzahl 196 ist keine eigene Klasse, sondern nur eine Ausdehnung der Kl. B. Daher ist ein Aufstieg zur Kl. A2 nach zwei Jahren Besitz nicht möglich.
Gültigkeit nur im Inland (keine Fahrten außerhalb von Deutschland erlaubt)
Voraussetzung
- Mindestalter 25 Jahre
- seit mindestens 5 Jahren im Besitz der Kl. B
- Fahrerschulung nach Anlage 7b der FeV teilgenommen
- nach Abschluss der Fahrerschulung Eintrag der Schlüsselzahl 196 in den Führerschein (Jahresfrist beachten)
Ausbildung
- mind. 4 Unterrichtseinheiten a 90 Minuten Theorie
- mind. 5 Unterrichtseinheiten a 90 Minuten Praxis, umfasst die Grundfahraufgaben, Überland- und Autobahnfahrten
- Ziel der Schulung ist die Befähigung zum sicheren, verantwortungsvollen und umweltbewussten Führen eines Kraftrades der Kl. A1 (FeV Anlage 7b Abs. 1 Satz2)
Preise
- 890,- €
- zzgl. Gebühren für Verwaltung und Amt.
- Gegebenenfalls Zusatzkosten durch weitere anfallende Übungsfahrstunden Kl. A1